2 PktD,D1Offizielle Nummer: 7675

In welchem der hier genannten Fälle darf man als Buslenker die Nebelschlussleuchten benutzen?

Erklärung

Richtige Antwort: Bei Nebel, bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern.

Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Nebelschlussleuchten ausschließlich dann verwendet werden, wenn eine verminderte Lufttransparenz, z. B. durch Nebel, die Sichtweite auf weniger als 50 Meter einschränkt. Diese strenge Vorschrift soll die Blendung anderer Fahrer verhindern, da diese Leuchten eine sehr hohe Intensität haben. Diese Regel gilt für die Führer aller Fahrzeuge, einschließlich Bussen.