3 PktBOffizielle Nummer: 12556

Ist das Parken direkt hinter dem Markpfahl verboten?

Beschreibung

Gesetz vom 20. Juni 1997 Straßenverkehrsgesetz (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, m.Ä.)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Die rechts sichtbare weiße Bake mit einem roten Streifen (G-1c) weist darauf hin, dass Sie sich in unmittelbarer Nähe eines Bahnübergangs befinden. Gemäß Art. 49 Abs. 2 Punkt 3 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Parken eines Fahrzeugs auf dem Abschnitt vom Bahnübergang bis zur Bake mit einem Streifen verboten. Das bedeutet, dass hinter dieser Bake das Fahrzeug nicht länger als eine Minute abgestellt werden darf, es sei denn, dies ergibt sich aus den Verkehrsbedingungen.