1 PktAMOffizielle Nummer: 10983

Dürfen Sie auf diesem Straßenabschnitt beim Fahren mit einem Moped ohne Taghfahrlicht Standlicht gebrauchen?

Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung ist der Fahrzeugführer verpflichtet, das Abblendlicht bei normalen Sichtverhältnissen rund um die Uhr zu benutzen. Das Standlicht dient ausschließlich der Kennzeichnung eines haltenden Fahrzeugs und darf nicht als Ersatz für das Abblendlicht oder als Tagfahrlicht verwendet werden. Darüber hinaus besteht bei der Einfahrt in den im Video gezeigten Tunnel die zwingende Pflicht, das Abblendlicht einzuschalten.