1 PktAMOffizielle Nummer: 10982
Wenn Sie sich in der Situation dem Fußgängerüberweg nähern, sollten Sie Hupe bzw. Lichthupe gebrauchen?
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Gemäß den Vorschriften dürfen Schall- oder Leuchtzeichen ausschließlich zur Warnung vor einer Gefahr verwendet werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Benutzung des Schallzeichens nur bei unmittelbarer Gefahr zulässig. In der dargestellten Situation stehen die Fußgänger ruhig auf dem Gehweg und stellen keine Gefahr dar, deshalb ist die Benutzung eines Warnzeichens ungerechtfertigt und verboten.