3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2472
Dürfen Sie auf den Bahnübergang einfahren, wenn die Schranken nicht ganz geöffnet sind?
Beschreibung
Art. 28 Abs. 1 und Abs. 3 Pkt. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, die Einfahrt auf den Bahnübergang ist erst gestattet, nachdem die Schranken vollständig angehoben sind. Wie in Art. 28 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes festgelegt, ist es verboten, auf den Bahnübergang zu fahren, wenn das Anheben der Schranken noch nicht abgeschlossen ist. Ein solches Manöver ist extrem gefährlich.
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Sollen Sie in der dargestellten Situation anhalten und sich um diese Person kümmern?
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