3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2472

Dürfen Sie auf den Bahnübergang einfahren, wenn die Schranken nicht ganz geöffnet sind?

Beschreibung

Art. 28 Abs. 1 und Abs. 3 Pkt. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein, die Einfahrt auf den Bahnübergang ist erst gestattet, nachdem die Schranken vollständig angehoben sind. Wie in Art. 28 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes festgelegt, ist es verboten, auf den Bahnübergang zu fahren, wenn das Anheben der Schranken noch nicht abgeschlossen ist. Ein solches Manöver ist extrem gefährlich.