1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2471
Sollen Sie in der dargestellten Situation anhalten und sich um diese Person kümmern?

Beschreibung
Art. 44 Abs. 2 und 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, in dieser Situation besteht eine gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung. Jeder, der Zeuge oder Teilnehmer eines Unfalls mit Verletzten ist, muss anhalten und den Verletzten die notwendige Hilfe leisten. Diese Pflicht ergibt sich sowohl aus Art. 44 des Straßenverkehrsgesetzes (für Unfallbeteiligte) als auch aus Art. 162 des Strafgesetzbuches (allgemeine Pflicht). Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat.