3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2467
Dürfen Sie auf diesen Bahnübergang gleich nach dem Öffnen der Bahnschranken einfahren, ohne sich davor vergewissert zu haben, dass kein Zug kommt?
Beschreibung
Art. 28 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Auch nach dem vollständigen Anheben der Schranken ist der Fahrer verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich zu vergewissern, ob kein Zug naht. Gemäß Art. 28 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrer vor dem Befahren der Gleise verpflichtet, sich zu vergewissern, ob sich kein Schienenfahrzeug nähert. Man sollte immer das Prinzip des begrenzten Vertrauens anwenden, da technische Anlagen ausfallen können.