3 PktBOffizielle Nummer: 2475
In der dargestellten Situation startet der Motor nicht mehr und Sie haben keine Möglichkeit mehr, das Fahrzeug aus den Gleisen zu entfernen. Sind Sie dazu verpflichtet, den Fahrer des Schienenfahrzeugs davor zu warnen?
Beschreibung
Art. 28 Abs. 4 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 21 Abs. 4, § 78 Abs. 5 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das ist die unbedingte Pflicht des Fahrers. Gemäß Art. 28 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes muss man, wenn das Entfernen des Fahrzeugs vom Bahnübergang unmöglich ist, unverzüglich den Führer des Schienenfahrzeugs vor der Gefahr warnen. Dies soll dem Lokführer so viel Zeit wie möglich geben, den Zug abzubremsen und eine Katastrophe zu vermeiden.