1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2476

Soll man in dieser Situation den Geschädigten mit dem Gesicht im Wasser lassen, weil eine Änderung der Körperlage eine Wirbelsäulenverletzung verursachen kann?

Soll man in dieser Situation den Geschädigten mit dem Gesicht im Wasser lassen, weil eine Änderung der Körperlage eine Wirbelsäulenverletzung verursachen kann?

Beschreibung

Art. 44 Abs. 2 und 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Absolut nicht. Einen Verletzten mit dem Gesicht im Wasser liegen zu lassen, führt zu seinem Erstickungstod, was eine unmittelbare Lebensgefahr darstellt. Die Priorität bei der Ersten Hilfe ist die Rettung von Leben, daher muss der Verletzte sofort und mit Vorsicht umgedreht werden, um seine Atemwege freizumachen. Das Risiko, eine Wirbelsäulenverletzung zu verschlimmern, ist zweitrangig gegenüber dem sicheren Tod durch Ertrinken.