1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2476
Soll man in dieser Situation den Geschädigten mit dem Gesicht im Wasser lassen, weil eine Änderung der Körperlage eine Wirbelsäulenverletzung verursachen kann?

Beschreibung
Art. 44 Abs. 2 und 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Absolut nicht. Einen Verletzten mit dem Gesicht im Wasser liegen zu lassen, führt zu seinem Erstickungstod, was eine unmittelbare Lebensgefahr darstellt. Die Priorität bei der Ersten Hilfe ist die Rettung von Leben, daher muss der Verletzte sofort und mit Vorsicht umgedreht werden, um seine Atemwege freizumachen. Das Risiko, eine Wirbelsäulenverletzung zu verschlimmern, ist zweitrangig gegenüber dem sicheren Tod durch Ertrinken.
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In der dargestellten Situation startet der Motor nicht mehr und Sie haben keine Möglichkeit mehr, das Fahrzeug aus den Gleisen zu entfernen. Sind Sie dazu verpflichtet, den Fahrer des Schienenfahrzeugs davor zu warnen?
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In der dargestellten Situation startet der Motor nicht mehr. Haben Sie die Pflicht, den Versuch zu unternehmen, das Fahrzeug aus den Gleisen zu entfernen?