3 PktBOffizielle Nummer: 2478
In der dargestellten Situation startet der Motor nicht mehr. Haben Sie die Pflicht, den Versuch zu unternehmen, das Fahrzeug aus den Gleisen zu entfernen?
Beschreibung
Art. 28 Abs. 4 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 21 Abs. 4, § 78 Abs. 5 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das ist die erste und wichtigste Handlung in dieser kritischen Situation. Art. 28 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes schreibt vor, dass der Fahrer im Falle des Liegenbleibens des Fahrzeugs auf einem Bahnübergang dieses unverzüglich vom Übergang entfernen muss. Dies kann z. B. durch Schieben des Fahrzeugs geschehen, auch mit Hilfe anderer Personen. Erst wenn dies nicht gelingt, muss der Lokführer gewarnt werden.