2 PktC,C1Offizielle Nummer: 6782
Wann müssen Sie von Fernlicht auf Abblendlicht schalten, wenn Sie einen Lkw führen?

Erklärung
Richtige Antwort: Wenn ein anderes Fahrzeug entgegenkommt.
Der Fahrzeugführer ist verpflichtet abzublenden, sobald er andere Fahrzeugführer, insbesondere entgegenkommende, blenden könnte. Die Symbole in der Grafik stellen genau diesen Wechsel dar: vom Fernlicht (blaues Symbol), das weit und geradeaus leuchtet, auf das Abblendlicht (grünes Symbol), das die Fahrbahn asymmetrisch beleuchtet und andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht stellt eine ernsthafte Gefährdung der Verkehrssicherheit dar.