2 PktC,C1Offizielle Nummer: 6781
Wann dürfen Sie in der Zeit von der Dämmerung bis zum Morgengrauen das Fernlicht benutzen, wenn Sie einen Lkw führen?

Erklärung
Richtige Antwort: Auf unbeleuchteten Straßen, wenn Sie andere Fahrer nicht blenden.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung darf das Fernlicht von der Abenddämmerung bis zum Morgengrauen ausschließlich auf unbeleuchteten Straßen verwendet werden. Es muss jedoch zwingend ausgeschaltet werden, wenn die Gefahr besteht, andere Fahrzeugführer zu blenden, was in der dargestellten Situation bei dichtem Verkehr dessen Einschalten unmöglich macht.