1 PktPTOffizielle Nummer: 7023
Darf man beim Straßenbahnfahren bei der Fahrt von Morgen- bis Abenddämmerung auf unbeleuchteten Straßen in geschlossener Ortschaft das Fernlicht gebrauchen?

Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung darf der Fahrzeugführer von der Dämmerung bis zum Morgengrauen auf unbeleuchteten Straßen das Fernlicht (sog. „langes Licht“) benutzen. Die Tatsache, dass die Situation innerhalb einer geschlossenen Ortschaft stattfindet, verbietet dessen Benutzung nicht, wenn die Straße nicht ausreichend beleuchtet ist. Unter diesen Bedingungen ist die Benutzung des Fernlichts erlaubt, um eine ausreichende Sicht zu gewährleisten, sofern andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht geblendet werden.