1 PktPTOffizielle Nummer: 7025

Soll man beim Straßenbahnfahren mit eingeschaltetem Fernlicht dieses abblenden, falls man Fußgänger in einer Kolonne blenden könnte?

Soll man beim Straßenbahnfahren mit eingeschaltetem Fernlicht dieses abblenden, falls man Fußgänger in einer Kolonne blenden könnte?
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Der Fahrzeugführer ist bei der Benutzung des Fernlichts verpflichtet, bei der Annäherung an eine Fußgängerkolonne auf Abblendlicht umzuschalten, um diese nicht zu blenden. Diese Pflicht ergibt sich direkt aus den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung und gilt für die Führer aller Fahrzeuge, einschließlich Straßenbahnen. Die Grafik veranschaulicht diesen Vorgang und zeigt den Wechsel vom Fernlicht (Symbol mit geraden Strahlen) zum Abblendlicht (Symbol mit schrägen Strahlen).