1 PktPTOffizielle Nummer: 7027

Darf man in dieser Situation Schallsignal gebrauchen?

Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Gemäß den Vorschriften ist die Benutzung des Schallzeichens innerhalb geschlossener Ortschaften ausschließlich zur Warnung vor einer unmittelbaren Gefahr zulässig. In der dargestellten Situation nähern Sie sich einem Fußgängerüberweg, und in der Nähe der Gleise befinden sich Personen, deren Verhalten zu einer Gefährdung führen kann. Daher ist die Warnung dieser Personen durch ein Schallzeichen zur Vermeidung eines Unfalls völlig gerechtfertigt.