3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2458
Dürfen Sie in der dargestellten Situation auf diesen Bahnübergang einfahren, wenn das Rotlicht bereits ausgegangen ist, aber die Halbschranken noch nicht ganz geöffnet worden sind?
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Im Video ist zu sehen, dass die Halbschranken gerade erst angehoben werden und noch nicht vollständig geöffnet sind. Gemäß Art. 28 Abs. 3 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes ist es dem Fahrer untersagt, in den Übergang einzufahren, solange das Heben der Schranken nicht abgeschlossen ist. Die Tatsache, dass das rote Licht erloschen ist, entbindet nicht von der Pflicht, auf die vollständige Öffnung der Schranken zu warten.