3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7431

Sind Sie verpflichtet, vor dem Einfahren in diesen Bahnübergang anzuhalten, sogar dann, wenn Sie sicher sind, dass kein Zug kommt?

Beschreibung

§ 21 Abs. 4 und § 78 Abs. 5 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, denn vor dem Bahnübergang ist das Verbotszeichen B-20 „STOP“ aufgestellt. Dieses Zeichen verpflichtet den Fahrer unbedingt, das Fahrzeug anzuhalten, unabhängig davon, ob nach seiner Einschätzung ein Zug naht. Die Haltelinie wird in diesem Fall durch das Andreaskreuz (Zeichen G-3) bestimmt.