1 PktA,B,C,D,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7433
Ist das Einschalten der Warnblinklichtanlage und das Aufstellen eines Warndreiecks in einem Abstand von 50-70 Metern hinter dem Fahrzeug das ordnungsgemäße Signalisieren seiner Panne auf einer Autobahn?
Beschreibung
Art. 50 Abs. 2 Pkt. 1 lit. b des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, der angegebene Abstand ist für eine Autobahn nicht korrekt. Gemäß Art. 50 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes muss das Warndreieck auf einer Autobahn oder Schnellstraße in einer Entfernung von 100 m hinter dem Fahrzeug aufgestellt werden. Der größere Abstand ist aufgrund der deutlich höheren Geschwindigkeiten erforderlich, was anderen Fahrern mehr Zeit für eine sichere Reaktion gibt.