1 PktPTOffizielle Nummer: 13105
Soll man hinteres Nebellicht einschalten, falls die Sicht weiter als 50 m ist?
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Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Vorschriftsgemäß dürfen die Nebelschlussleuchten nur dann benutzt werden, wenn eine verminderte Lufttransparenz die Sichtweite auf weniger als 50 m einschränkt. Wenn sich die Sicht verbessert und dieser Wert überschritten wird, ist der Fahrzeugführer verpflichtet, sie unverzüglich auszuschalten, da ihre hohe Intensität andere Verkehrsteilnehmer blenden kann.