3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2332

Sind Sie in der dargestellten Situation dazu verpflichtet, besonders vorsichtig zu sein?

Beschreibung

Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 3 Abs. 4, § 21 Abs. 4, § 78 Abs. 1 Pkt. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, wenn man sich einem Bahnübergang nähert, ist der Fahrer immer verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen. Das sichtbare Warnzeichen A-9 „Bahnübergang mit Schranken“ informiert zusätzlich über die Annäherung an eine Gefahrenstelle. Gemäß Art. 28 des Straßenverkehrsgesetzes gilt diese Pflicht für jeden Bahnübergang, unabhängig von dessen Sicherung.