3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2333
Sind Sie in der dargestellten Situation der Pflicht entbunden, besonders vorsichtig zu sein?
Beschreibung
Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 3 Abs. 4, § 21 Abs. 4, § 78 Abs. 1 Pkt. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, ein Fahrzeugführer ist niemals von der Pflicht befreit, beim Annähern an einen Bahnübergang besondere Vorsicht walten zu lassen. Selbst wenn der Übergang, wie in dieser Situation, mit Schranken und Signalanlagen ausgestattet ist, können diese Geräte eine Störung haben. Das Gesetz (Art. 28 des Straßenverkehrsgesetzes) schreibt diese Pflicht eindeutig vor, unabhängig von der Art der Sicherungsanlagen.