2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2328
Hast du in dieser Situation die Pflicht, besonders vorsichtig zu sein?
Beschreibung
Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 47 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja. Das sichtbare Warnzeichen A-16 „Fußgängerüberweg“ warnt vor einer besonders gefährlichen Stelle und verpflichtet zu besonderer Vorsicht. Gemäß Art. 26 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes ist ein Fahrzeugführer, der sich einem Fußgängerüberweg nähert, verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen und einem Fußgänger, der sich auf dem Überweg befindet, Vorrang zu gewähren.