2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2327

Hast du in dieser Situation die Pflicht, besonders vorsichtig zu sein?

Beschreibung

Art. 26 Abs. 6 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 51 Abs. 1 Pkt. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja. Das sichtbare Warnzeichen A-30 „andere Gefahren“ mit einem Straßenbahnsymbol warnt vor einer potenziellen Gefahr und verpflichtet zu besonderer Vorsicht. Jedes Warnzeichen (Gruppe A) legt dem Fahrer eine solche Pflicht auf. In dieser Situation ist die Nähe zum Gleisbett, die Anwesenheit einer Straßenbahn und eines Radfahrers auf der Fahrbahn ein zusätzlicher Grund für erhöhte Aufmerksamkeit.