2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2326
Hast du in dieser Situation besonders vorsichtig zu sein?
Beschreibung
Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, ein Fahrzeugführer, der sich einem Fußgängerüberweg nähert, ist immer verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen. Diese Pflicht wird durch die Anwesenheit von Fußgängern, einschließlich Kindern, die am Überweg warten, zusätzlich verstärkt. Gemäß Art. 26 des Straßenverkehrsgesetzes müssen Sie Ihre Geschwindigkeit verringern, um die Fußgänger nicht zu gefährden und bereit sein, ihnen Vorrang zu gewähren.