3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6281
Ist das Parken des Fahrzeugs unmittelbar hinter der erkennbaren Bake verboten?

Beschreibung
Art. 49 Abs. 2 Punkt 3 des Straßenverkehrsgesetzes (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Die auf der rechten Seite sichtbare Bake mit einem Streifen (G-1c) markiert die Zone unmittelbar vor einem Bahnübergang. Gemäß Art. 49 Abs. 2 Punkt 3 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Parken vor und hinter einem Bahnübergang auf beiden Straßenseiten auf dem Abschnitt vom Übergang bis zu dieser Bake verboten. Das bedeutet, dass das Parken an einer Stelle hinter diesem Zeichen unzulässig ist.