2 PktPTOffizielle Nummer: 4110

In welchem Fall soll man das Warnblinklicht verwenden, soweit die Straßenbahn mit ihm ausgestattet ist?

Erklärung

Richtige Antwort: Für das Signalisieren des Aufenthalts einer defekten und daher nicht fahrenden Straßenbahn.

Die Warnblinkanlage muss verwendet werden, um das Anhalten eines Fahrzeugs (einschließlich einer Straßenbahn) infolge einer Panne oder eines Unfalls zu signalisieren, sofern das Fahrzeug damit ausgerüstet ist. Dies wird durch Art. 50 Abs. 1 Pkt. 2 des Straßenverkehrsgesetzes geregelt. Ihre Verwendung zu Kommunikationszwecken (Danksagung) oder während eines routinemäßigen Halts an einer Haltestelle ist nicht zulässig.