3 PktBOffizielle Nummer: 10242

Dürfen Sie den Bahnübergang befahren, falls die Schranken noch nicht vollständig aufgemacht sind?

Beschreibung

Gesetz vom 20. Juni 1997 über den Straßenverkehr (Gesetzblatt von 1997, Nr. 98, Pos. 602, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Die Einfahrt in einen Bahnübergang ist verboten, bis die Schranken vollständig angehoben sind und das Lichtzeichen erloschen ist. Im Video ist zu sehen, dass die Schranken noch in Bewegung sind und das rote Licht weiterhin leuchtet, was die Einfahrt absolut verbietet. Gemäß Art. 28 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist die Einfahrt hinter das Lichtzeichen bei rotem Signal verboten.