3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6278
Dürfen Sie in dieser Situation auf den Bahnübergang mit besonderer Vorsicht einfahren?
Beschreibung
§ 98 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen) sowie Art. 5 und Art. 28 Abs. 3 Punkt 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Die Einfahrt in den Bahnübergang ist verboten, da die Signalanlage S-2 weiterhin ein rotes Blinklichtsignal sendet, was einem Einfahrverbot gleichkommt. Gemäß Art. 28 des Straßenverkehrsgesetzes ist die Einfahrt erst möglich, wenn die Signalanlage erlischt und die Schranken vollständig angehoben sind, was in dieser Situation noch nicht der Fall ist.