3 PktBOffizielle Nummer: 8328

Darf man in dieser Situation den Bahnübergang erst dann befahren, wenn man sich vergewissert hat, dass kein Schienenfahrzeug kommt?

Darf man in dieser Situation den Bahnübergang erst dann befahren, wenn man sich vergewissert hat, dass kein Schienenfahrzeug kommt?

Beschreibung

Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja. Gemäß Art. 28 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrer verpflichtet, vor jedem Bahnübergang besondere Vorsicht walten zu lassen. Selbst bei geöffneten Schranken, wie auf dem Bild, muss man sich vergewissern, dass kein Zug naht. Sicherheitsvorrichtungen können ausfallen, daher liegt die letzte Verantwortung für eine sichere Überfahrt beim Fahrer.