3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6283
Dürfen Sie in dieser Situation die Schranke umfahren und auf den Bahnübergang einfahren, sobald Sie sich vergewissert haben, dass kein Zug kommt?
Beschreibung
Art. 28 Abs. 3 Punkt 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Absolut nicht. Die Vorschriften verbieten kategorisch das Umfahren von geschlossenen oder sich schließenden Schranken sowie die Einfahrt in den Bahnübergang, wenn das Anheben der Schranken noch nicht abgeschlossen ist. Gemäß Art. 28 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes ist dies eines der schwerwiegendsten Vergehen. Ein solches Verhalten stellt eine tödliche Gefahr dar und ist absolut verboten, auch wenn es scheint, dass kein Zug kommt.