1 PktC,C1Offizielle Nummer: 3732

Hat man in der dargestellten Situation, beim Parken mit einem LKW auf der Straße die Pflicht, das Begrenzugs- oder Standlicht einzuschalten?

Hat man in der dargestellten Situation, beim Parken mit einem LKW auf der Straße die Pflicht, das Begrenzugs- oder Standlicht einzuschalten?
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung ist der Fahrzeugführer verpflichtet, beim Abstellen des Fahrzeugs bei unzureichender Sicht das Standlicht oder das Parklicht einzuschalten. Die im Bild gezeigte Situation findet nachts auf einer unbeleuchteten Straße statt, daher ist das Einschalten der entsprechenden Beleuchtung notwendig, damit das geparkte Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar ist.