3 PktBOffizielle Nummer: 8323

Falls das Fahrzeug auf dem Bahnübergang ausfällt, soll man den Führer des Schienenfahrzeugs warnen, soweit die Beseitigung des Fahrzeugs nicht möglich ist?

Falls das Fahrzeug auf dem Bahnübergang ausfällt, soll man den Führer des Schienenfahrzeugs warnen, soweit die Beseitigung des Fahrzeugs nicht möglich ist?

Beschreibung

Art. 28 Abs. 4 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, das ist eine unbedingte Pflicht des Fahrers. Gemäß Art. 28 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes muss das Fahrzeug im Falle einer Panne auf dem Bahnübergang unverzüglich entfernt werden. Ist dies nicht möglich, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Lokführer vor der Gefahr zu warnen und eine Katastrophe zu verhindern.