3 PktBOffizielle Nummer: 8322

Soll man sich vor dem Befahren der Schienen vergewissern, ob kein Schienenfahrzeug kommt?

Soll man sich vor dem Befahren der Schienen vergewissern, ob kein Schienenfahrzeug kommt?

Beschreibung

Art. 3 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, dies ist eine grundlegende Pflicht jedes Fahrers. Gemäß Art. 28 des Straßenverkehrsgesetzes müssen Sie sich einem Bahnübergang mit besonderer Vorsicht nähern und sich vergewissern, dass kein Zug naht. Diese Pflicht besteht immer, auch wenn die Schranken geöffnet sind und die Signalanlage kein Signal gibt.