3 PktBOffizielle Nummer: 8320

Ist es zulässig, auf einer Einbahnstraße das Schienenfahrzeug an seiner linken Seite zu überholen?

Beschreibung

Art. 24 Abs. 4 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Grundsätzlich wird ein Schienenfahrzeug (z. B. eine Straßenbahn) auf der rechten Seite überholt. Art. 24 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes erlaubt jedoch eine Ausnahme: Auf einer Einbahnstraße darf es auch von links überholt werden, da keine Gefahr eines Zusammenstoßes mit einem entgegenkommenden Fahrzeug besteht.