3 PktBOffizielle Nummer: 8333
Soll man beim Ankommen an einen Bahnübergang den Grundsatz der besonderen Vorsicht anwenden?

Beschreibung
Art. 25 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, beim Annähern an und Überqueren eines Bahnübergangs ist der Fahrer immer verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen. Gemäß Art. 28 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes muss man sich vergewissern, dass sich kein Schienenfahrzeug nähert, und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen, insbesondere wenn die Sicht durch Nebel oder aus anderen Gründen eingeschränkt ist.
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Soll man in dieser Situation besonders vorsichtig sein, das Fahrzeug anhalten und sich vergewissern, dass kein Schienenfahrzeug kommt?
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Soll man an solch einer Stelle in geschlossener Ortschaft das Verweilen des Kraftfahrzeugs im Falle seiner Beteiligung an einem Verkehrsunfall signalisieren?