3 PktBOffizielle Nummer: 8333

Soll man beim Ankommen an einen Bahnübergang den Grundsatz der besonderen Vorsicht anwenden?

Soll man beim Ankommen an einen Bahnübergang den Grundsatz der besonderen Vorsicht anwenden?

Beschreibung

Art. 25 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, beim Annähern an und Überqueren eines Bahnübergangs ist der Fahrer immer verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen. Gemäß Art. 28 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes muss man sich vergewissern, dass sich kein Schienenfahrzeug nähert, und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen, insbesondere wenn die Sicht durch Nebel oder aus anderen Gründen eingeschränkt ist.