1 PktBOffizielle Nummer: 8352

Soll man an solch einer Stelle in geschlossener Ortschaft das Verweilen des Kraftfahrzeugs im Falle seiner Beteiligung an einem Verkehrsunfall signalisieren?

Soll man an solch einer Stelle in geschlossener Ortschaft das Verweilen des Kraftfahrzeugs im Falle seiner Beteiligung an einem Verkehrsunfall signalisieren?

Beschreibung

Art. 50 Abs. 1, Punkt 2 lit. b) des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, in dieser Situation besteht die Pflicht, den Stillstand des Fahrzeugs entsprechend zu kennzeichnen. Gemäß Art. 50 des Straßenverkehrsgesetzes muss der Fahrer den Stillstand eines Fahrzeugs aufgrund eines Unfalls innerorts signalisieren, wenn sich das Fahrzeug an einer Stelle befindet, an der das Halten verboten ist. In diesem Fall blockiert das Fahrzeug eine Fahrspur, was zum Einschalten der Warnblinkanlage und zum Aufstellen eines Warndreiecks verpflichtet, um andere Fahrer zu warnen.