3 PktBOffizielle Nummer: 8315

Befinden Sie sich in dieser Situation vor einem eingleisigen Bahnübergang?

Befinden Sie sich in dieser Situation vor einem eingleisigen Bahnübergang?

Beschreibung

§ 78 Abs. 5 Punkt 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. 2012, Pos. 1137 und 1448)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Das rechts sichtbare Zeichen ist G-4 „Andreaskreuz vor einem mehrgleisigen Bahnübergang“, erkennbar an den doppelten unteren Armen. Gemäß § 78 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale informiert es über einen Bahnübergang mit mehr als einem Gleis. Wäre es ein eingleisiger Bahnübergang, wäre das Zeichen G-3 (ein einfaches Kreuz) sichtbar, daher ist die bejahende Antwort falsch.