3 PktBOffizielle Nummer: 8316
Nach dem Vorbeifahren des Schienenfahrzeugs heben sich die Halbschranken. Darf man in dieser Situation anfahren und auf die Bahnschienen einfahren?

Beschreibung
Art. 28 Abs. 3 Punkt 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, die Einfahrt in den Bahnübergang ist verboten. Gemäß Art. 28 des Straßenverkehrsgesetzes darf man erst auf die Gleise fahren, wenn die Schranken vollständig geöffnet sind und das rote Signal der Lichtzeichenanlage erloschen ist. Das Befahren des Bahnübergangs, während die Schranken noch in Bewegung sind oder das rote Licht leuchtet, ist äußerst gefährlich, da ein weiterer Zug kommen könnte.