1 PktA,A1,A2Offizielle Nummer: 3729

Hat man in der dargestellten Situation beim Motorradparken auf der Fahrbahn die Pflicht, das Begrenzungslicht oder Standlicht einzuschalten?

Hat man in der dargestellten Situation beim Motorradparken auf der Fahrbahn die Pflicht, das Begrenzungslicht oder Standlicht einzuschalten?
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, da das Parken eines Fahrzeugs auf der Fahrbahn bei unzureichender Sicht den Fahrzeugführer verpflichtet, das Standlicht oder das Parklicht einzuschalten. Die Verwendung der Beleuchtung stellt sicher, dass das geparkte Motorrad von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen wird, wodurch gefährliche Situationen vermieden werden.