3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2429
Haben Sie in der dargestellten Situation die Pflicht, sich zu vergewissern, dass von keiner Seite ein Zug kommt?
Beschreibung
Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, bei der Annäherung an einen Bahnübergang ist der Fahrer immer verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen. Gemäß Art. 28 des Straßenverkehrsgesetzes müssen Sie sich vor dem Befahren der Gleise vergewissern, dass sich kein Schienenfahrzeug nähert. Auch wenn die Schranken wie in dieser Situation oben sind, kann das System gestört sein, daher sollten Sie den Grundsatz des beschränkten Vertrauens anwenden.
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Dürfen Sie in dargestellten Situation den Unfallort verlassen, weil Sie davon ausgehen, dass der Täter dem Betroffenen Hilfe leistet?
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Sie wissenm dass bald an den Unfallort Rettungsdienste kommen. Sollen Sie den Täter dazu bewegen, den Geschädigten ins Krankenhaus zu bringen?