1 PktAMOffizielle Nummer: 10976
Dürfen Sie beim Mopedfahren am Tag, von Morgen- bis Abenddämmerung bei guter Sicht das Tagfahrlicht statt Abblendlicht nutzen?
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts darf der Fahrzeugführer in der Zeit von der Morgen- bis zur Abenddämmerung bei normalen Sichtverhältnissen das Tagfahrlicht anstelle des vorgeschriebenen Abblendlichts verwenden. Dieser Grundsatz gilt auch für Kleinkrafträder, und die in der Frage beschriebenen Bedingungen entsprechen denen, die eine solche Möglichkeit zulassen.