3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3664
Sollen Sie, bevor Sie hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug auf die Gleisanlage kommen, sich vergesissern, dass kein Schienenfahrzeug kommt?

Beschreibung
Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit spät. Änd.), in Verbindung mit § 21 Abs. 1 und 4, § 78 Abs. 5 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das ist eine unbedingte Pflicht für jeden Fahrer. Gemäß Art. 28 des Straßenverkehrsgesetzes muss man sich vor dem Befahren der Gleise immer vergewissern, dass sich kein Schienenfahrzeug nähert. Die Tatsache, dass ein anderes Fahrzeug gerade durchgefahren ist, entbindet nicht von dieser Pflicht, insbesondere an einem mit dem Stoppschild B-20 gekennzeichneten Bahnübergang, das zusätzlich zum Anhalten verpflichtet.