3 PktBOffizielle Nummer: 13200
Falls das Fahrzeug auf dem Bahnübergang defekt wird, soll man es unmittelbar vom Bahnübergang entfernen?

Beschreibung
Straßenverkehrsgesetz vom 20. Juni 1997 (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602 m. spät. Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
In der auf dem Foto gezeigten Situation nähern Sie sich einem Bahnübergang. Sollte Ihr Fahrzeug dort liegen bleiben, sind Sie gemäß Art. 28 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes verpflichtet, es unverzüglich vom Bahnübergang zu entfernen. Dies hat aufgrund der Sicherheit und des langen Bremsweges eines Zuges absolute Priorität; erst wenn das Entfernen des Fahrzeugs unmöglich ist, muss der Führer des Schienenfahrzeugs gewarnt werden.