3 PktBOffizielle Nummer: 8579
Haben Sie beim Einfahren auf diese Kreuzung Vorfahrt vor dem Fahrzeug links?
Beschreibung
Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. 2012, Pos. 1137, in der jeweils geltenden Fassung) in Verbindung mit § 5 Abs. 5 und § 36 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Vor der Einfahrt in die Kreuzung sind die Zeichen sichtbar: C-12 „Kreisverkehr“ zusammen mit dem Zeichen A-7 „Vorfahrt gewähren“. Diese Kombination bedeutet, dass Fahrzeuge, die sich bereits in der Kreuzung (im Kreisverkehr) befinden, Vorrang haben. Gemäß § 5 Abs. 5 sowie § 36 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale sind Sie beim Einfahren in diese Kreuzung verpflichtet, einem von links kommenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.