3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3557
Sie planen, links abzubiegen und das entgegenkommende Fahrzeug hat es vor rechts abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, ihm die Vorfahrt zu geben?
Beschreibung
Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung).
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, in dieser Situation haben Sie Vorfahrt. Das Zeichen D-1 „Vorfahrtsstraße“ zusammen mit dem Zusatzschild T-6a zeigt an, dass die Vorfahrtsstraße nach links abbiegt. Da Sie nach links abbiegen, setzen Sie Ihre Fahrt auf der Vorfahrtsstraße fort, während das entgegenkommende Fahrzeug beim Rechtsabbiegen diese verlässt. Ein Fahrzeug, das auf der Vorfahrtsstraße verbleibt, hat immer Vorfahrt vor einem Fahrzeug, das diese verlässt.