2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7132
Wirst du in der dargestellten Situation vor Gefahr gewarnt, die sich aus plötzlichem Wechsel der Fahrtrichtung ergibt?
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Beschreibung
§ 11 Abs. 1 und Abs. 2 Pkt. 10 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, die abgebildete Kombination von Verkehrszeichen warnt genau vor einer solchen Gefahr. Das Warnzeichen A-30 „andere Gefahr“ wird durch das Zusatzzeichen T-18 präzisiert, das auf eine unerwartete Änderung der Fahrtrichtung mit dem auf dem Zusatzzeichen dargestellten Verlauf hinweist. Das zusätzliche Zeichen B-33 „Geschwindigkeitsbegrenzung“ auf 30 km/h unterstreicht die Notwendigkeit, erheblich langsamer zu fahren und besondere Vorsicht walten zu lassen.
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Ist es in der dargestellten Situation begründet, zu überprüfen, ob der Unfallverursacher, die Notbremse angezogen und den Motor abgestellt hat?
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Warnt dieses Verkehrszeichen davor, dass Sie sich einer Kreuzung mit einer von links einmündenden untergeordneten Einbahnstraße nähern?