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Warnschilder

132 Fragen in dieser Kategorie

Warnschilder (Kategorie A) informieren den Fahrer über bevorstehende Gefahren auf der Straße. Sie haben eine dreieckige Form mit rotem Rand und gelbem Hintergrund. Die Kenntnis dieser Schilder ist entscheidend für die Verkehrssicherheit und bildet einen wesentlichen Teil der theoretischen Führerscheinprüfung in Polen.

Warum diese Kategorie für die Prüfung wichtig ist

Fragen zu Warnschildern erscheinen regelmäßig in der polnischen Staatsprüfung — typischerweise 2-4 Fragen pro Prüfungssatz. Jede Frage wird bewertet, und Fehler in dieser Kategorie können das Prüfungsergebnis entscheidend beeinflussen. Wichtiger Unterschied zu Deutschland: In Polen haben Warnschilder einen gelben statt weißen Hintergrund, was für deutsche Fahrer zunächst ungewohnt sein kann.

Häufige Fehler und Tipps

Kandidaten verwechseln häufig Warnschilder mit Verbotsschildern — ein Warnschild verbietet kein Manöver, sondern informiert über eine Gefahr. Ein häufiger Fehler ist die Unkenntnis der Entfernung, in der das Schild vor der Gefahr aufgestellt wird: innerorts 50-100 m, außerorts 150-300 m. Zusatztafeln unter Warnschildern können die genaue Entfernung oder die Länge des Gefahrenabschnitts angeben. Deutsche Fahrer sollten beachten, dass die polnischen Entfernungsangaben von den deutschen Konventionen abweichen können.

2

Wirst du in der dargestellten Situation vor einer gefährlichen Einzelkurve rechts gewarnt?

§ 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m. spät. Ä.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#891

A: Ja

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2

Wirst du in der dargestellten Situation vor mehreren Linkskurven gewarnt?

§ 4 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m. spät. Ä.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#892

B: Nein

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2

Wirst du in der dargestellten Situation vor zwei gefährlichen Kurven gewarnt?

§ 4 Abs. 2 Punkt 1 und Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#893

B: Nein

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2

Wirst du in der dargestellten Situation vor zwei gefährlichen Kurven, von denen die erste eine Linkskurve ist, gewarnt?

§ 4 Abs. 2 Punkt 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#894

A: Ja

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2

Wirst du in der dargestellten Situation vor einer Kreuzung gewarnt, auf der die Vorfahrtskennzeichnung ausbleibt?

§ 5 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m. spät. Ä.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#898

A: Ja

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2

Warnt dich das auf diesem Schild lokalisierte Zeichen vor einer Stelle auf der Straße, die gefährlich ist oder die gefährlich sein kann?

§ 3 Abs. 1 und § 7 Abs. 6 in Verbindung mit § 14 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m. spät. Ä.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#974

A: Ja

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2

Bist du in der dargestellten Situation dazu verpflichtet, besonders vorsichtig zu sein?

§ 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 und § 14 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m. spät. Ä.).
A,B,C,D,A1,A2,B1,C1,D1#975

A: Ja

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2

Wirst du in der dargestellten Situation vor einer Kreuzung mit einer untergeordneten Einbahnstraße gewarnt?

§ 5 Abs. 4 Punkt 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#978

A: Ja

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2

In der dargestellten Situation wirst du vor einer Kreuzung mit einer Vorfahrtsstraße gewarnt. Zeigt das unter dem Zeichen angebrachte Schild ihren tatsächlichen Verlauf?

§ 5 Abs. 5 und 7 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m. spät. Ä.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#980

A: Ja

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor einem Bahnübergang gewarnt, der weder mit Schranken noch mit Halbschranken ausgestattet ist?

§ 6 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#985

A: Ja

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor einem Bahnübergang gewarnt, der mit Schranken oder Halbschranken ausgestattet ist?

§ 6 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m. spät. Ä.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#986

B: Nein

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor einem Bahnübergang gewarnt, der mit Halbschranken ausgestattet ist?

§ 6 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m. spät. Ä.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#987

B: Nein

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor einer Querunebenheit der Fahrbahn gewarnt?

§ 7 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#988

A: Ja

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor Straßenunebenheiten gewarnt, die auf einer Strecke von 1,2 km hinter dem Zeichen auftreten?

§ 7 Abs. 1 und 3 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#990

A: Ja

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor einer Bremsschwelle zwecks Verlangsamung des Verkehrs gewarnt?

§ 7 Abs. 1 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#991

B: Nein

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor einer Bremsschwelle zwecks Verlangsamung des Verkehrs gewarnt?

§ 7 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#992

A: Ja

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2

Zweigt das unter dem abgebildeten Warnzeichen angebrachte Schild die Entfernung von der gefährlichen Stelle an?

§ 3 Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#994

A: Ja

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor einer Fahrbahnverengung gewarnt, die den Straßenverkehr behindern kann?

§ 7 Abs. 3 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#996

A: Ja

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor einer von rechts einmündenden Straße gewarnt?

§ 7 Abs. 3 Punkt 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#997

B: Nein

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2

Sollst du in der abgebildeten Situation mit Straßenverkehrsbehinderungen rechnen?

§ 7 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1000

A: Ja

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor einem auf der Strasse markierten Fußgängerüberweg gewarnt?

§ 8 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1001

A: Ja

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor einer Stelle auf der Straße gewarnt, die besonders oft von Kindern besucht wird bzw. davor, dass sich eine solche Stelle in der Nähe befindet?

§ 8 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1003

A: Ja

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2

Wirst du in der dargestellten Situation vor der Möglichkeit einer Begegnung mit Nutztieren auf der Straße gewarnt?

§ 9 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#13447

A: Ja

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor einer Stelle gewarnt, wo Zweibahnverkehr beginnt?

§ 10 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1009

A: Ja

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor einer steilen Auffahrt gewarnt?

§ 10 Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1015

B: Nein

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor einer Stelle gewarnt, an der Fahradfahrer auf die Fahrbahn entweder kommen oder sie überqueren?

§ 10 Abs. 6 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1018

A: Ja

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor einer Straße gewarnt, die mit Kies bedeckt ist, der durch die fahrenden Autos ausgeschleudert wird?

§ 10 Abs. 10 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1025

A: Ja

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor einer Stelle gewarnt, wo der Straßenverkehr durch die Ampeln geregelt wird?

§ 10 Abs. 11 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen) sowie § 5 Abs. 2 Punkt 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1028

A: Ja

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2

Hast du in der abgebildeten Situation beim Befahren des Seitenstreifens besonders vorsichtig zu sein und bei Bedarf die Geschwindigkeit wesentlich zu reduzieren?

§ 12 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1033

A: Ja

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2

Wirst du auf der Strecke hinter dem abgebildeten Zeichen vor jeder Kurve gewarnt, die es auf dieser Straße gibt?

§ 4 Abs. 2 Punkt 2 und Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1035

B: Nein

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor dem Schneefall gewarnt?

§ 12 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).“
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1202

B: Nein

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation davor gewarnt, dass der Fahrzeugverkehr oft blockiert wird (Stauvorkommen)?

§ 13 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1203

A: Ja

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor gefährlichen Kurven gewarnt, von denen die erste eine Linkskurve ist?

§ 4 Abs. 2 Punkt 2 und Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3176

A: Ja

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2

Bedeutet das unter dem Straßenzeichen angebrachte Schild das Ende der Straße mit gefährlichen Kurven?

§ 3 Abs. 5 sowie § 4 Abs. 2 Punkt 1 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und Signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3439

A: Ja

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2

Warnt das hier gezeigte Verkehrszeichen vor einer Stelle, an der Zweibahnverkehr beginnt?

§ 10 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3765

A: Ja

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2

Beträgt in der dargestellten Situation die Entfernung von dem Warnzeichen bis zur gefährlichen Stelle bis zu 100 m?

§ 3 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3863

A: Ja

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2

Warnt das dargestellte Warnzeichen vor einem Straßenabschnitt, auf dem besondere Vorsicht wegen der Deformierung der Straßenoberfläche in Form von Spurrillen geboten ist?

§ 11 Abs. 1 und Abs. 2 Pkt. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3903

A: Ja

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2

Warnt das dargestellte Warnzeichen vor einer Straßenkreuzung, auf der die Vorfahrt durch Verkehrszeichen nicht festgelegt ist?

§ 5 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3904

A: Ja

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2

Beträgt in der dargestellten Situation die Entfernung des Warnzeichens von der gefährlichen Stelle von 150 bis 300 m?

§ 3 Abs. 2 sowie § 3 Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3905

B: Nein

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor einem Bahnübergang gewarnt, der mit Schranken bzw. mit Halbschranken ausgestattet ist?

§ 6 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#4208

A: Ja

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2

Wirst du in der dargestellten Situation von einer Kreuzung gewarnt, auf der der Straßenverkehr um eine Verkehrsinsel oder um einen Platz herum, in der auf dem Verkehrszeichen gezeigten Richtung, verläuft?

§ 5 Abs. 8 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#4256

A: Ja

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2

Wirst du in der abgebildeten Situation vor einer beträchtlichen Straßensteigung gewarnt?

§ 10 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#4257

A: Ja

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2

Müssen Sie immer anhalten, wenn Sie auf den mit diesem Verkehrszeichen gekennzeichneten Bahnübergang einfahren wollen?

§ 6 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen) Art. 28 Abs. 1 und 2 des Gesetzes Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#4619

B: Nein

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2

Warnen diese Verkehrszeichen vor einem Fußgängerüberweg?

§ 8 Abs. 2 und § 7 Abs. 3 Pkt. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6010

B: Nein

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2

Haben Sie hinter diesen Verkehrszeichen beidseitige Fahrbahnverengung zu erwarten?

§ 7 Abs. 3 Pkt. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6011

A: Ja

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2

Warnt dieses Verkehrszeichen vor intensiven Niederschlägen?

§ 12 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6012

B: Nein

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2

Warnt dieses Verkehrszeichen vor einer Gefahr der möglichen Glatteisbildung auf der Fahrbahn?

§ 12 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6014

A: Ja

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2

Sollen Sie damit rechnen, dass auf der Fahrbahn hinter diesem Gefahrenzeichen ein Fahrzeug entgegenkommt?

§ 10 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6015

A: Ja

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2

Wirst du in der dargestellten Situation vor Gefahr gewarnt, die sich aus plötzlichem Wechsel der Fahrtrichtung ergibt?

§ 11 Abs. 1 und Abs. 2 Pkt. 10 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7132

A: Ja

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2

Warnt dieses Verkehrszeichen davor, dass Sie sich einer Kreuzung mit einer von links einmündenden untergeordneten Einbahnstraße nähern?

§ 5 Abs. 2 Punkt 3 und Abs. 4 Punkt 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7133

B: Nein

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2

Warnt dieses Verkehrszeichen davor, dass Sie sich einer Kreuzung mit einer untergeordneten Straße, die links liegt, nähern?

§ 5 Abs. 2 Punkt 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#13383

A: Ja

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2

Werden Sie in dieser Situation vor einer Kreuzung mit einer untergeordneten Straße gewarnt?

§ 5 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7257

A: Ja

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2

Nähern Sie sich in dieser Situation einer rechtsseitigen Fahrbahnverengung?

§ 7 Abs. 3 Punkt 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7258

A: Ja

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2

Werden Sie in dieser Situation vor einer linksseitigen Fahrbahnverengung gewarnt?

§ 7 Abs. 3 Punkt 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7259

A: Ja

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2

Werden Sie in dieser Situation vor zwei gefährlichen Kurven, von denen die erste nach rechts verläuft, gewarnt?

§ 4 Abs. 2 Punkt 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7260

A: Ja

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2

Weist das unter dem Verkehrszeichen angebrachte Schild auf eine unerwartete Fahrtrichtungsänderung hin?

§ 11 Abs. 2 Punkt 10 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7261

A: Ja

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2

Nähern Sie sich in dieser Situation einem mehrgleisigen Bahnübergang?

§ 78 Abs. 5 Pkt. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7262

A: Ja

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2

Weist das unter dem Verkehrszeichen angebrachte Schild auf eine unerwartete Fahrtrichtungsänderung hin?

§ 11 Abs. 2 Punkt 10 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7264

A: Ja

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2

Werden Sie in dieser Situation vor einer Kreuzung mit einer Vorfahrtsstraße von rechts gewarnt?

§ 5 Abs. 4 Punkt 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7265

B: Nein

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2

Bedeutet dieses Warnzeichen, dass Sie sich mehreren gefährlichen Kurven nähern, von denen die erste nach rechts verläuft?

§ 4 Abs. 1 Pkt. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7266

B: Nein

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2

Bedeutet dieses Warnzeichen, dass Sie sich einer Stelle nähern, an der der Verkehr in beiden Richtungen beginnt?

§ 10 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7267

A: Ja

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2

Weist das unter dem Verkehrszeichen angebrachte Schild auf die Entfernung des Verkehrszeichens von der Gefahrenstelle aus hin?

§ 3 Abs. 4 und § 5 Abs. 4 Punkt 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7289

A: Ja

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2

Wirst du in dieser Situation vor einer beachtlichen Straßensteigung gewarnt?

§ 10 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 i.d.g.F.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7438

A: Ja

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2

Warnt dieses Zeichen vor einer Kreuzung mit der Einmündung einer Einbahnstraße von links?

§ 5 Abs. 2 Punkt 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393 m. n. V.) in Verb. mit Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (Dz.U. 2012, Pos. 1137 m. n. V.)
B#8062

B: Nein

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2

Nähern Sie sich in der dargestellten Situation einem unbeschrankten Bahnübergang?

§ 6 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393 m. n. V.)
B#8064

B: Nein

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2

Nähern Sie sich in der dargestellten Situation einer Kreuzung, wo die Vorfahrt mit Verkehrszeichen geregelt wird?

§ 5 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale in Verb. mit Art. 7 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes
B#8068

B: Nein

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2

Werden Sie in dieser Situation gewarnt, dass Sie sich einem Fußgängerüberweg nähern?

§ 8 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale in Verb. mit Art. 7 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes
B#8073

B: Nein

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2

Wenn man geradeaus fährt, kommt man an eine Stelle, wo der Zweibahnverkehr beginnt?

§ 10 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen)
B#8074

A: Ja

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2

Nähern Sie sich in der dargestellten Situation einem beschrankten Bahnübergang?

§ 6 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393 m. n. V.)
B#8075

A: Ja

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2

Warnt die Beschilderung vor einem beschrankten Bahnübergang?

§ 6 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale in Verb. mit Art. 7 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes
B#8080

A: Ja

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2

Werden Sie in dieser Situation vor dem möglichen Glatteis gewarnt?

§ 12 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen)
B#8081

A: Ja

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2

Nähern Sie sich in dieser Situation einer Vorfahrtsstraße?

§ 5 Abs. 5 in Verbindung mit § 3 Abs. 4, § 1 Abs. 2 und § 43 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen) sowie in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448)
B#8084

A: Ja

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2

Werden Sie in dieser Situation vor einer quer verlaufenden Unebenheit der Fahrbahn wegen Straßenschäden gewarnt?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
B#9132

B: Nein

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2

Warnt das Zeichen in dieser Situation vor zwei gefährlichen Kurven, einer in der auf dem Zeichen dargestellten Richtung und der anderen in beliebiger Richtung?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9133

B: Nein

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2

Warnt das Zeichen in dieser Situation vor häufigem Schneefall auf einer Strecke von 2 km?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9138

B: Nein

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2

Warnt Sie das Schild in dieser Situation vor einer gefährlichen Kurve rechts?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9141

A: Ja

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2

Warnt Sie in dieser Situation das präsentierte Schild vor einem Straßenbahnübergang?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
B#9142

A: Ja

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2

Warnt Sie in dieser Situation das präsentierte Schild vor dem möglichen Bodenfrost bzw. Glatteis auf der Straße?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9144

A: Ja

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2

Warnt Sie in dieser Situation das präsentierte Schild vor der Möglichkeit des Auftretens des Wilds auf der Straße?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9145

A: Ja

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2

Warnt Sie in dieser Situation das präsentierte Schild vor der an beiden Straßenseiten vorkommenden Verengung, die den Verkehr behindern kann?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
B#9149

A: Ja

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2

Warnt Sie in dieser Situation das präsentierte Schild vor dem möglichen Auftreten des Wilds auf der Straße?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9152

A: Ja

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2

Warnt Sie in dieser Situation das präsentierte Schild vor dem möglichen Bodenfrost bzw. Glatteis auf der Straße?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9153

A: Ja

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2

Warnt Sie in dieser Situation das präsentierte Schild die auf einer Einbahnstraße fahrenden Fahrzeuge vor einer Stelle, wo der Gegenverkehr beginnt?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
B#9154

A: Ja

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2

Warnt das Zeichen vor einer Gefahr?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10111

A: Ja

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2

Warnt das Verkehrszeichen vor Bodenfrost oder Glatteis auf der Fahrbahn?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10112

A: Ja

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2

Nähern Sie sich in der Situation einer Kreuzung, auf der die Vorfahrt mit Verkehrszeichen geregelt wird?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
B#10118

A: Ja

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2

Warnt das Zeichen vor einem Einlauf einer Einbahnnebenstraße von links?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
B#13430

B: Nein

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2

Werden Sie hier vor einer kommenden Kreuzung mit einer Nebenstraße gewarnt?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
B#10120

A: Ja

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2

Warnt das Verkehrzeichen vor einer Kreuzung mit einer Nebenstraße an der linken Seite?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
B#10122

A: Ja

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2

Werden Sie mit dem Zeichen vor einer von Kindern besonders frequentierten Stelle bzw. Nähe von solch einer Stelle gewarnt?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10123

A: Ja

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2

Werden Sie in der Situation vor einem markierten Fußgängerüberweg gewarnt?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10124

B: Nein

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2

Werden Sie in der Situation vor einer beidseitigen Fahrbahnverengung gewarnt, die den Verkehr behindern kann?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10126

A: Ja

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2

Werden Sie in der Situation vor einer Fahrbahnverengung gewarnt, die den Verkehr behindern kann?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10127

A: Ja

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2

Werden Sie in der Situation vor einer Fahrbahnverengung gewarnt, die den Verkehr behindern kann?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
B#10136

A: Ja

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2

Nähern Sie sich in der Situation einem Kreisverkehr?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10138

A: Ja

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2

Nähern Sie sich in der Situation einer Kreuzung mit einer untergeordneten Einbahnstraße an der rechten Seite?

Verordnungen über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170 Pos. 1393 in der jeweils geltenden Fassung)
B#10399

A: Ja

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2

Nähern Sie sich in der Situation einem Bahnübergang?

Verordnungen über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170 Pos. 1393 in der jeweils geltenden Fassung)
B#10442

B: Nein

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2

Soll man nach diesem Zeichen drei gefährliche Kurven erwarten, von denen alle nach links sein können?

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
B#12714

A: Ja

Question media
3

Warnt dieses Zeichen vor möglichem Glatteis auf der Fahrbahn?

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt 2002 Nr. 170 Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung).
B#12737

A: Ja

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2

Warnt das Zeichen vor einer gefährlichen Kurve nach rechts?

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
B#12741

A: Ja

Question media
2

Warnt das Zeichen vor einer Kreuzung mit einer Nebenstraße an der rechten Seite?

Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#13277

A: Ja

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1

Verpflichten die Warnzeichen den Straßenbahnfahrer zur besonderen Vorsicht?

PT#2513

A: Ja

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1

Ist der Straßenbahnfahrer verpflichtet, die Warnzeichen zu befolgen?

PT#2514

A: Ja

Question media
3

Wird man bei diesem Zeichen vor einer von Kindern besonders oft besuchten Stelle gewarnt?

PT#2660

A: Ja

Question media
1

Soll der Straßenbahnfahrer bei diesem Warnzeichen die Schienen befahrenden Fahrzeuge erwarten?

PT#2669

A: Ja

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3

Verpflichtet dieses Zeichen zur besonderen Vorsicht und zur Geschwindigkeitsanpassung, damit eine entsprechend schnelle Reaktion auf eine gefährliche Situation möglich ist?

PT#2737

A: Ja

Question media
3

Verpflichtet dieses Zeichen zur besonderen Vorsicht?

PT#2738

A: Ja

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1

Soll der Fahrer beim Warnschild "Fahrbahnvereisung" besonders vorsichtig sein?

PT#3917

A: Ja

Question media
1

Bedeutet dieses Warnschild den Vorrang für die Straßenbahnen?

PT#4012

B: Nein

Question media
1

Betrifft dieses Warnschild den Straßenbahnfahrer?

PT#4014

A: Ja

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1

Warnt dieses Zeichen vor maximal in 100 m anfangenden Straßenarbeiten?

PT#4016

A: Ja

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3

Soll man nach dem im Vordergrund sichtbaren Zeichen den Radverkehr erwarten?

PT#4068

A: Ja

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3

Warnt dieses Zeichen vor einer mehrseitigen Weiche?

PT#6949

B: Nein

Question media
3

Warnt das Zeichen vor einer Stelle, wo der Straßenbahnverkehr mit der Lichtampel geregelt wird?

PT#6952

A: Ja

Question media
3

Warnt das Zeichen vor der kommenden Kreuzung, wo die Straßenbahn ihre Phase einschaltet?

PT#6953

A: Ja

Question media
3

Warnt das Zeichen vor der kommenden erheblichen Anhöhe des Gleises mit dem auf dem Zeichen genannten Wert?

PT#6954

B: Nein

Question media
3

Warnt das Zeichen vor einer größeren Senkung des Straßenbahngleises mit dem auf dem Zeichen angegebenen Wert?

PT#6955

A: Ja

Question media
3

Warnt das Zeichen vor der kommenden erheblichen Anhöhe des Gleises mit dem auf dem Zeichen genannten Wert?

PT#6956

A: Ja

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3

Warnt das Zeichen vor der kommenden Kreuzung mit Ampeln, in der beim Abbiegen die Pflicht besteht, die geradeaus fahrenden Verkehrsteilnehmer durchzulassen?

PT#6957

A: Ja

Question media
3

Verpflichtet das Zeichen zur besonderen Vorsicht?

PT#6958

A: Ja

Question media
3

Warnt dieses Zeichen vor einer Kreuzung gleichberechtigter Straßen?

AM#10877

A: Ja

Question media
2

Warnt das Zeichen vor zwei gefährlichen Kurven, von denen die erste rechts und zweite links ist?

AM#11132

B: Nein

Question media
2

Warnt das Zeichen vor zwei gefährlichen Kurven, von denen die erste rechts ist und die zweite links sein kann?

AM#11133

A: Ja

Question media
2

Das Zeichen warnt vor zwei gefährlichen Kurven, von denen beide rechts sein können.

AM#11134

A: Ja

Question media
2

Warnt das Zeichen vor einer heranrückenden Fährenstrecke?

AM#11135

B: Nein

Question media
2

Warnt das Zeichen vor einer Straßenstrecke entlang eines Gewässers?

AM#11136

A: Ja

Question media
2

Warnt das Zeichen vor einem Bahnübergang mit Halbschranken?

AM#11138

B: Nein

Question media
2

Warnt das Zeichen vor einem Bahnübergang, der mit Ampeln ausgestattet sein kann?

AM#11139

A: Ja

Question media
2

Warnt das Zeichen vor einer Fahrbahnschwelle, die zwecks Verkehrsverlangsamung eingebaut wurde?

AM#11142

A: Ja

Question media
2

Warnt das Zeichen vor zwei gefährlichen Kurven, von denen die erste nach rechts ist?

AM#11146

B: Nein

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1

Kommen Sie in dieser Situation zur Kreuzung mit Schienenverkehr, der Vorrang hat?

PT#13101

A: Ja

Question media
2

Kannst du hinter diesem Verkehrszeichen mit Glatteis rechnen?

B#13422

A: Ja

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