2 PktBOffizielle Nummer: 8080

Warnt die Beschilderung vor einem beschrankten Bahnübergang?

Beschreibung

§ 6 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale in Verb. mit Art. 7 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

In der Aufnahme (besonders Bilder 12 und 13) ist rechts das Warnzeichen A-9 „Bahnübergang mit Schranken“ zu sehen, das durch das Zaunsymbol gekennzeichnet ist. Gemäß § 6 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale warnt dieses Zeichen vor einem Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken. Die Beschilderung informiert somit eindeutig über die Art des kommenden Bahnübergangs.