2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3903
Warnt das dargestellte Warnzeichen vor einem Straßenabschnitt, auf dem besondere Vorsicht wegen der Deformierung der Straßenoberfläche in Form von Spurrillen geboten ist?

Beschreibung
§ 11 Abs. 1 und Abs. 2 Pkt. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja. Das Warnzeichen A-30 „andere Gefahr“ zusammen mit dem Zusatzschild T-13 mit der Aufschrift „Spurrillen“ warnt vor einer Verformung der Fahrbahnoberfläche. Das zusätzliche Schild T-2 informiert darüber, dass der gefährliche Abschnitt 2,4 km lang sein wird. In einer solchen Situation sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen und Ihre Geschwindigkeit anpassen, da das Fahren in Spurrillen, insbesondere bei Regen, zum Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug führen kann.