1 PktBOffizielle Nummer: 3891

In welchem der genannten Fälle gefährdet der in Benutzung befindliche PKW die Sicherheit im Straßenverkehr nicht?

Beschreibung

Art. 66 Abs. 1 Pkt. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Kurzfristige Benutzung des Zufahrtsrades, wenn einer der Reifen beschädigt wurde.

Ein Notrad, auch „Donut“ genannt, ist für den vorübergehenden Gebrauch bestimmt, um eine Werkstatt oder einen Reifenservice zu erreichen. Seine Verwendung ist zulässig, sofern die Geschwindigkeit an die auf dem Rad angegebenen Beschränkungen (normalerweise bis zu 80 km/h) angepasst wird. Im Gegensatz zu schwerwiegenden Mängeln wie beschädigten Bremsen oder abgenutzten Reifen stellt ein ordnungsgemäß verwendetes Notrad keine unmittelbare Sicherheitsgefahr dar.